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Klimaziel Netto-Null 2050 – Handlungsspielraum für Gemeinden

Die Klimathematik gewinnt auch in der Region Bern-Mittelland immer mehr an Bedeutung. Viele Gemeinden engagieren sich bereits dafür, dass weniger Treibhausgase ausgestossen werden. Zugleich sind die Auswirkungen des Klimawandels vor Ort spürbar, und die Gemeinden sind gefordert, darauf zu reagieren.

Mit dem Programm «Klimaziel Netto-Null 2050 – Handlungsspielraum für Gemeinden» (siehe blaue Box rechts) unterstützt die Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM die Gemeinden auf dem Weg zum Klimaziel Netto-Null bis 2050 des Bundes. Das Programm der RKBM ist modulartig aufgebaut. Zu Beginn liegt der Fokus auf Gemeinden, die am Anfang eines Engagements stehen.

Was bedeutet Netto-Null bis 2050?

  • Das Pariser Klimaabkommen von 2015 hat zum Ziel, die globale Erderwärmung (im Vergleich zur vorindustriellen Zeit) auf 1.5°C zu begrenzen sowie Vorkehrungen für eine Anpassung an die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu treffen.
  • Gestützt darauf hat der Bundesrat 2019 das Netto-Null-Ziel beschlossen. Das heisst: Bis zum Jahr 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen.
  • Verbleibende, schwer vermeidbare Emissionen müssen durch sogenannte Negativemissionstechnologien ausgeglichen werden.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten beim Klimaschutz?

  • Kanton Bern: 2021 stimmte die Berner Stimmbevölkerung dem Klimaschutzartikel (Art. 31a) in der kantonalen Verfassung zu. Dieser hält fest, dass der Kanton bis 2050 klimaneutral werden will und sich auch die Gemeinden aktiv am Klimaschutz beteiligen sollen.
  • Bund: Das Netto-Null-Ziel ist im Klimaschutzgesetz verankert, das die Stimmberechtigten am 18. Juni 2023 angenommen haben.

Welche Rolle und Aufgabe haben die Gemeinden?

  • Das kantonale Energiegesetz hält fest (Art. 52, Art. 55), dass den Gemeinden beim Bau und der Nutzung von Gebäuden und Anlagen für die Erreichung der gesetzlichen Ziele – dazu zählt der Klimaschutz – eine Vorbildfunktion zukommt und sie zudem eine umweltschonende Energieversorgung und -nutzung fördern. Grössere Gemeinden sind zu einem kommunalen Richtplan Energie verpflichtet (Art. 10, Abs. 2).
  • Der Kanton stellt den Gemeinden Musterregelungen für kommunale Energievorschriften zur Verfügung.
  • Der Bund macht keine Vorgaben zur Rolle der Gemeinden beim Klimaschutz.

Über welche Hebel verfügen die Gemeinden beim Klimaschutz?
Auf Gemeindeebene liegen die wirksamsten Hebel bei der Wärmeversorgung und beim Verkehr.

  • Wärmeversorgung: z. B. Realisierung von thermischen Netzen (Wärmeverbünde), kommunale Energierichtplanung.
    Zusatznutzen: vorausschauende Planung sowie überkommunale Wärme- und Kälteversorgung, wo sinnvoll; Vermeiden von Fehlinvestitionen.
  • Verkehr: z. B. Ladeinfrastruktur ermöglichen, gemeindeeigene Fahrzeuge (elektrisch) umrüsten/anschaffen, Massnahmen zur Reduktion des motorisierten Verkehrs und zur Förderung des Velo- und Fussverkehrs treffen.
    Zusatznutzen: weniger Emissionen (Lärm und Luftschadstoffe) wirken sich positiv auf Lebensqualität aus.
  • Weitere Hebel:
    • Gemeindeeigene Infrastruktur / Gebäude (z. B. Wärmebedarf reduzieren, erneuerbare Energieproduktion)
    • Sensibilisierung der Bevölkerung (z. B. Informationsveranstaltungen)
    • Klimakonforme Investitionen (z. B. Beschaffungswesen inkl. 100% erneuerbarer Strom, Einbezug von grauer Energie)

Detailliertere Informationen sind im Dokument «Klimametrik Kanton Bern, Bilanzierung der Treibhausgasemissionen – Leitfaden für Gemeinden» auf S. 9 und 10 zu finden.

Welche finanzielle Unterstützung können Gemeinden für Klimamassnahmen beantragen?

Wie weiter als Gemeinde?
Im Modul IIa des RKBM-Klimaprogramms (siehe blaue Box rechts) erfahren interessierte Gemeinden, wie sie auf der Basis der hier dargestellten Grundlagen am besten vorgehen, um Netto-Null zu erreichen. Das Modul gibt Antworten u. a. auf folgende Fragen:

  • Wie erstelle ich eine Klimabilanz? Welche Daten benötige ich? Wie komme ich zu diesen Daten?
  • Welche Ziele setze ich bis wann? Welche Massnahmen sind möglich und nötig?
  • Wo erhalte ich Unterstützung, welche Hilfsmittel (von Bund, Kanton, RKBM) kann ich wie nutzen?
Das Klimaprogramm der RKBM

Modul I
Vermitteln von Basiswissen auf energieberatungbern.ch

Modul IIa
Workshops für Einsteiger/innen: Wie erstelle ich eine Klimabilanz? Welche Ziele setze ich bis wann? Welche Massnahmen eignen sich? Wo erhalte ich Unterstützung?
Termin: Donnerstag, 30. November 2023, 13.30 bis 17.00 Uhr, Zollikofen, Eidg. Hochschule für Berufsbildung
In der nachfolgenden Box finden Sie das Programm und die Präsentationen.

Modul IIb
Lancierung und Stimulierung regionaler und thematischer Austauschgruppen
Termin: 16. August 2024 in Köniz: ERFA-Tagung «Wärmeverbünde in der Region»

Modul III
Workshops für Fortgeschrittene:
Instrumente zur Steuerung von Emissionen der Gemeinde und Bevölkerung
Termin: Ab 2025

Wie engagieren sich Gemeinden?
Beispiele des Klimaengagements von Gemeinden in der Schweiz.